Superspreading – wie die Tracing-App eine neue Strategie unterstützen kann

04. Jun 2020, Barbara Ferrarese und Alexander Roßnagel

Wissenschaftler haben neue Erkenntnisse zur Verbreitung des SARS-CoV-2-Virus gewonnen, die eine neue Strategie nahelegen. Infektionsketten sollen frühzeitig erkannt und unterbrochen werden, im Gegenzug können soziale Distanzierungsmaßnahmen etwas gelockert werden. Hierzu kann die geplante Tracing-App einen wichtigen Beitrag liefern – allerdings nur, wenn ihr Einsatz durch bestimmte rechtliche Regelungen begleitet wird.

Die Erfahrungen mit dem SARS-CoV-1-Virus und jüngste Untersuchungen zum SARS-CoV-2-Virus, über die zum Beispiel Christian Drosten, Chef-Virologe der Berliner Charité, in der 44. NDR-Podcast-Folge „Die rote Murmel kontrollieren“ am 28.5.2020 berichtet hat, legen nahe, dass die Verbreitung des SARS-CoV-2-Virus sehr ungleichmäßig erfolgt: Die meisten Infizierten infizieren nur wenige bis keinen, wenige aber infizieren viele andere, von denen dann viele Infektionsketten ausgehen. Es entstehen so Cluster, in denen sich Infektionen explosionsartig verbreiten. Bei SARS-CoV-1 ist aus Nachanalysen bekannt, dass 73 Prozent aller Infizierten weniger als einen Folgefall ansteckten, dass aber 6 Prozent der Infizierten jeweils mehr als 8 Folgefälle verursachten. Diese ungleiche Verteilung ist nicht notwendigerweise dem Umstand geschuldet, dass eine Person besonders infektiös ist, sondern der sozialen Situation, in der die Person in besonderem Maße die Gelegenheit hat, viele Leute zu infizieren. Solche so genannten Superspreading-Ereignisse entstehen, wenn viele Personen zusammenkommen, ohne Hygiene- und Abstandsregeln zu befolgen – wie in einer Après-Ski-Bar in Ischgl, bei einer Faschingsfeier in Heinsberg, in einem Gottesdienst in Frankfurt, bei einer Betriebsfeier in einem Restaurant im Landkreis Leer und bei großen Familienfeiern in Göttingen – eng zusammen im geschlossenen Raum mit dichten Aerosolwolken durch kräftiges Singen oder lautes Reden. Solche Superspreading-Ereignisse können aber auch bei dichtem Zusammenarbeiten wie in Fleischfabriken oder bei engen Wohnverhältnissen wie in Arbeitsunterkünften oder Seniorenheimen entstehen.

Eine Bekämpfung des Infektionsgeschehens sollte sich vor allem auf Superspreading-Ereignisse konzentrieren

Im Vergleich zu Einzelinfektionen erschwert die Verbreitung des Virus‘ durch Superspreading und Clusterbildung erheblich, die Infektionsketten nachzuverfolgen und durch Isolierungsmaßnamen zu unterbrechen. Diese Form der Verbreitung kann auch dazu führen, dass durch den plötzlich hohen Anfall an Erkrankungen lokale Gesundheitssysteme überfordert werden. Wenn das besondere Risiko einer Zunahme des Infektionsgeschehens vor allem von Superspreading-Ereignissen ausgeht, sollte seine Bekämpfung vor allem diese lokalen Ereignisse in den Blick nehmen, flächendeckende Vorsorgemaßnahmen könnten dafür gelockert werden.

Ein Land, in dem solche Maßnahmen bereits zur Eindämmung der Epidemie geführt haben, ist Japan. Dort wurde und wird die Diagnostik gezielt zum Erkennen von Clustern eingesetzt. Wird eine Infektion erkannt, wird vor allem geprüft, ob ein Infizierter in den letzten Tagen eine Sozialsituation hatte, die ein Superspreading-Ereignis vermuten lässt. Wenn ein Cluster erkannt ist, werden die Folgemaßnahmen nicht von einer positiven Diagnose abhängig gemacht, sondern alle Mitglieder des Clusters vorerst als infiziert definiert und umgehend isoliert. Die Todesrate ist sehr gering, die Inzidenz geht langsam aber stetig zurück. Laut Christian Drosten sollten wir von Japan lernen – und den Sommer nutzen, um das frühe Erkennen von Clustern und das sofortige Isolieren der Cluster-Mitglieder „einzuüben“. Wenn beispielsweise nach einer Choraufführung ein Sänger sich als infiziert erweist, ist es notwendig, alle Chormitglieder und alle Zuhörer zu identifizieren und zu isolieren. Gelingt dies schnell, könnten weitere Maßnahmen überflüssig sein.

Die Unterbrechung der Infektionsketten sollte so früh wie möglich einsetzen

Wichtig ist jedoch, dass die Unterbrechung der Infektionsketten so früh wie möglich einsetzt. Da ein Infizierter das SARS-CoV-2-Virus bereits Tage vor Symptombeginn überträgt, kann nicht erst gewartet werden, bis die Mitglieder des Clusters Symptome zeigen oder gar ein positives Testergebnis erhalten haben. Bis dahin könnten sie viele weitere Personen angesteckt haben. Falls die infizierte Person in einer Verdachtssituation für Superspreading war, müssen alle Personen, die ebenfalls in dieser Verdachtssituation waren, als infiziert gelten und sofort isoliert werden. Sie sollten zwar möglichst bald getestet werden und die Aufrechterhaltung der Isolationsmaßnahmen sollte vom Ergebnis dieses Tests abhängig sein. Für die ersten – eventuell drei – Tage darf aber ein positives Testergebnis nicht die notwendige Voraussetzung von Isolationsmaßnahmen sein.

Entscheidende Vorteile einer Tracing-App gegenüber analogem Contact-Tracing

Wie kann die Tracing-App eingesetzt werden, um Cluster und Cluster-Mitglieder möglichst schnell zu erkennen? Oder kommt sie bei den inzwischen vergleichsweise niedrigen Infektionszahlen zu spät und ist überflüssig? Wichtig bleibt auf jeden Fall, weiterhin soziale Situationen zu verhindern, die zu Superspreading-Ereignissen werden können.Wichtig bleiben auch die Maßnahmen der Gesundheitsämter, Infektionen zu erkennen, Infektionsketten nachzuspüren und Infizierte zu isolieren. Da aber niemand ausschließen kann, dass es zu Superspreading-Ereignissen kommt, und – wie die bisherigen Ereignisse zeigen – die Gesundheitsämter in ihrer Verfolgung an ihre Grenzen stoßen, kann der Tracing-App eine große praktische Bedeutung zukommen.

Gegenüber der analogen Verfolgung der Infektionsketten hat die App zwei entscheidende Vorteile: Sie ist erheblich schneller und sie vergisst nichts. Eine Warnung vor einem oder mehreren Risikokontakten erfolgt umgehend, sobald die infizierte Person ihre Infektion dem zentralen Server gemeldet hat – und die Warnung geht an alle Risikokontakte der infizierten Person, ohne dass diese alle kennen oder sich an alle erinnern muss. Ein vermeintlicher Nachteil ist, dass die App nur an die Verantwortung der Nutzenden appellieren kann, sich den Vorgaben entsprechend zu verhalten. Aber diese Verantwortung haben die Infizierten auch, wenn sie keine App nutzen. Sie werden ohne App mit ihrer Verantwortung nur sehr viel später konfrontiert, nämlich erst dann, wenn sie unverwechselbare Symptome aufweisen. App-Nutzende und Nicht-App-Nutzende sind gleichermaßen verpflichtet, ihre Infektion beim Gesundheitsamt anzuzeigen.

Wie aber kann die App für die neue Strategie der Clustererkennung und -bekämpfung genutzt werden? Hierfür muss sie entsprechende Meldungen, Aufforderungen und Hinweise ausgeben. Sie muss die App-Nutzenden über den Tag jedes Risikokontakts informieren. Dann können die Nutzenden selbst einschätzen, ob sie an diesem Tag Teil eines Ereignisses waren, bei dem Superspreading möglich war. Sie muss die gewarnten Personen auffordern, sich in Quarantäne zu begeben, sich testen zu lassen und ein positives Testergebnis dem Gesundheitsamt zu melden. Bei einem Verdacht auf Superspreading sollten sie diesen möglichst bald dem Gesundheitsamt melden. Weiterhin muss die App auf die weitere Vorgehensweise und die weiteren Folgen hinweisen.

Die neue Strategie braucht geeignete und konkrete Rechtsregelungen

Die neue Strategie muss durch geeignete Rechtsregelungen unterstützt werden: In dem ohnehin notwendigen App-Gesetz (vgl. Beitrag Notwendige datenschutzgesetzliche Regelungen zur Einführung der Tracing-App) ist festzulegen, dass nach einem Warnhinweis eine Pflicht zur vorläufigen Selbstisolierung besteht, von der nur das Gesundheitsamt oder ein negativer Test befreien kann. Außerdem ist zu regeln, dass die Warnung ausreichend ist, um eine Pflicht, aber auch einen Anspruch zu begründen, sich umgehend testen zu lassen. Drittens muss die Warnung auch ein ausreichender Beleg für Arbeitgeber, Dienstherren, Vertragspartner oder Verwaltungsbehörden sein, dass die Person ihren sonstigen Pflichten nicht nachkommen kann, weil sie vorrangig ihre Pflicht zu einer vorläufigen Quarantäne erfüllen muss. Die Gültigkeit dieses Belegs sollte auf den Zeitraum befristet sein, der für einen Test und seine Auswertung erforderlich ist – vielleicht auf drei Tage. Die App muss in der Lage sein, diesen Beleg fälschungssicher und verkehrsfähig auszugeben.

Fazit

Die Tracing-App kann also ein wichtiger Baustein einer neuen Strategie gezielter Bekämpfung von Infektionsclustern sein. Ihr Einsatz für eine schnelle und wirksame Unterbrechung der Infektionsketten kann mit den vorgeschlagenen Regelungen aber auch für die Unterbrechung von Infektionsketten außerhalb von Clustern hilfreich sein. Sie kann so die Bemühungen unterstützen, sowohl die Pandemie einzudämmen als auch Lockerungen im sozialen Verhalten zu rechtfertigen. Bewährte Vorsichtsmaßnahmen wie Abstandswahrung, eingeübtes Nies- und Hustverhalten, Händewaschen, Maskentragen beim Einkaufen sowie der regelmäßige und ausreichende Luftaustausch in geschlossenen Räumen, in denen sich länger mehrere Personen aufhalten, sollten dennoch weiterhin beachtet werden und sind bis auf Weiteres das Gebot eines gemeinwohlorientierten Verhaltens.


Über den Autor

Barbara Ferrarese, M.A. ist Politologin und Journalistin. Sie ist zuständig für die zielgruppengerechte Aufbereitung und Kommunikation der wissenschaftlichen Ergebnisse des interdisziplinären Forschungsverbunds „Forum Privatheit“ für Politik, Wirtschaft und Gesellschaft.

Prof. Dr. Alexander Roßnagel ist Senior-Professor für öffentliches Recht mit dem Schwerpunkt Recht der Technik und des Umweltschutzes im Wissenschaftlichen Zentrum für Informationstechnikgestaltung (ITeG) der Universität Kassel und Sprecher des vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) geförderten „Forum Privatheit“.

0Noch keine Kommentare

Ihr Kommentar
Antwort auf:  Direkt auf das Thema antworten