12.02.2021
Benjamin Bremert, juristischer Mitarbeiter im UnabhängigenLandeszentrum
für Datenschutz Schleswig-Holstein und Mitglied im Forum Privatheit,
legte dar, das Bundesverfassungsgericht habe mit Blick auf die Schaffung
neuer Sicherheits- und Überwachungsgesetze auf eine rote Linie
hinsichtlich des zulässigen Maßes der Gesamtüberwachung verwiesen. Es
habe sich der Begriff der „Überwachungsgesamtrechnung“ etabliert.
Er sehe in dem Urteil einen Arbeitsauftrag an den Gesetzgeber zur
umfassenden Prüfung der Überwachungsgesamtsituation. Wie der konkret
umgesetzt werden könne, müsse ausgearbeitet werden. Davon abgesehen
sollte es seiner Meinung nach dem Selbstverständnis eines
rechtsstaatlichen Gesetzgebers entsprechen, sich proaktiv für den Schutz
von Grundrechten einzusetzen statt erst nach gerichtlichen
Entscheidungen im Einzelfall zu reagieren.
siehe Quelle: Deutscher Bundestag
Die Stellungnahme von Herrn Bremert finden Sie hier.