„Überwachungsgesamtsituation umfassend prüfen“

12.02.2021

„Überwachungsgesamtsituation umfassend prüfen“

Benjamin Bremert, juristischer Mitarbeiter im UnabhängigenLandeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein und Mitglied im Forum Privatheit, legte dar, das Bundesverfassungsgericht habe mit Blick auf die Schaffung neuer Sicherheits- und Überwachungsgesetze auf eine rote Linie hinsichtlich des zulässigen Maßes der Gesamtüberwachung verwiesen. Es habe sich der Begriff der „Überwachungsgesamtrechnung“ etabliert.
Er sehe in dem Urteil einen Arbeitsauftrag an den Gesetzgeber zur umfassenden Prüfung der Überwachungsgesamtsituation. Wie der konkret umgesetzt werden könne, müsse ausgearbeitet werden. Davon abgesehen sollte es seiner Meinung nach dem Selbstverständnis eines rechtsstaatlichen Gesetzgebers entsprechen, sich proaktiv für den Schutz von Grundrechten einzusetzen statt erst nach gerichtlichen Entscheidungen im Einzelfall zu reagieren.
siehe Quelle: Deutscher Bundestag


Die Stellungnahme von Herrn Bremert finden Sie hier.